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2711P Allen Bradley Compactlogix T12W21D8S 12"

2711P Allen Bradley Compactlogix T12W21D8S 12"

MOQ: 1
Preis: Verhandlungsfähig
Standardverpackung: Karton
Lieferfrist: auf Anfrage
Zahlungsmethode: T/T
Lieferkapazität: 100 Prozent mehr auf Lager
Einzelheiten
Herkunftsort
Japan
Markenname
ALLEN BRADLEY
Modellnummer
2711P-T12W21D8S
Marke:
Allen-Bradley
Teilnummer/Katalog nein.:
2711P-T12W21D8S
Produktlinie:
Panelview Plus 7
Anzeigegröße:
12.1 in.
Eingabetyp:
Touchscreen
Anzeige Farbe:
Weites Seitenverhältnis Farbe
Eingangsspannung:
24 VDC
Gedächtnis:
MB 512
Hintergrundbeleuchtung:
LED-Leuchte
Kommunikationskabel:
mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm
Versandgewicht:
12.6 Pfund
Software:
FactoryTalk View Studio oder FactoryTalk ViewPoint
Hervorheben:

2711P Allen Bradley Compactlogix

,

12.1 im Allen Bradley Compactlogix

,

24V Ab-Panelansicht plus 7

Beschreibung des Produkts

Allen-Bradley 2711P-T12W21D8S PanelView Plus 7 Color Touch 12", Ethernet, 24VDC

Eingangsspannungsbereich:

18-30VDC

Betriebssystem:

Windows CE

Konfigurationssoftware:

FactoryTalk View Studio für die Maschinenausgabe FactoryTalk View Studio für die Website-Ausgabe

Teilnummer/Katalognummer

Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.

Produktlinie

Panelview Plus 7

Eingabetyp

Touchscreen

Anzeige Farbe

Weites Seitenverhältnis Farbe

Gedächtnis

512 Mb

Software

FactoryTalk View Studio oder FactoryTalk ViewPoint

Eingangsspannung

24 VDC

Hintergrundbeleuchtung

LED-Leuchte

Gewicht

12.6 Pfund

UNSPSC

43211902

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2711P-B12C15D2

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftstoffen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht.

2711P-B12C4D1

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

2711P-B12C6A2

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Kosten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

2711P-B6C3A

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Einheitliche Prüfungen

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.

Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftfahrzeugen.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

2711P-B10C1D2

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten.

2711P-B10C1D6

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.

2711P-B12C1D2

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten.

2711P-B12C1D6

2711P-B6M8A

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Kosten

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

2711P-B15C1D6

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Kosten.

2711P-B4C5D

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

2711P-B10C4D8

Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorrichtungen zu verwenden.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Einheit für die Bereitstellung der erforderlichen Daten

2711P-B10C4A8

2711P-B10C10D2

Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen

Einheit für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte

2711P-B12C4D8

2711P-B10C10D6

2711P-B10C4D9

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

2711P-B12C4A8

2711P-B12C10D2

2711P-B10C4A9

Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

2711P-B12C10D6

2711P-B12C4D9

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.

2711P-B15C4A8

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.

2711P-B12C4A9

Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Beförderung von Personen

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten Kosten.

Einheit für die Überwachung der Sicherheit von Fahrzeugen

Unser Vorteil:

Bestmögliche Preise und Lieferzeit

Langjährige Berufserfahrung

Gut ausgebildetes Personal

Eigene Lagerstätten

Beste Beziehungen zur Produktionsniederlassung

Flexibler und individueller Service für Sie

Billiger und sicherer Spediteur für Sendungen (Luft)

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EINZELHEITEN ZU DEN PRODUKTEN
2711P Allen Bradley Compactlogix T12W21D8S 12"
MOQ: 1
Preis: Verhandlungsfähig
Standardverpackung: Karton
Lieferfrist: auf Anfrage
Zahlungsmethode: T/T
Lieferkapazität: 100 Prozent mehr auf Lager
Einzelheiten
Herkunftsort
Japan
Markenname
ALLEN BRADLEY
Modellnummer
2711P-T12W21D8S
Marke:
Allen-Bradley
Teilnummer/Katalog nein.:
2711P-T12W21D8S
Produktlinie:
Panelview Plus 7
Anzeigegröße:
12.1 in.
Eingabetyp:
Touchscreen
Anzeige Farbe:
Weites Seitenverhältnis Farbe
Eingangsspannung:
24 VDC
Gedächtnis:
MB 512
Hintergrundbeleuchtung:
LED-Leuchte
Kommunikationskabel:
mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm
Versandgewicht:
12.6 Pfund
Software:
FactoryTalk View Studio oder FactoryTalk ViewPoint
Min Bestellmenge:
1
Preis:
Verhandlungsfähig
Verpackung Informationen:
Karton
Lieferzeit:
auf Anfrage
Zahlungsbedingungen:
T/T
Versorgungsmaterial-Fähigkeit:
100 Prozent mehr auf Lager
Hervorheben

2711P Allen Bradley Compactlogix

,

12.1 im Allen Bradley Compactlogix

,

24V Ab-Panelansicht plus 7

Beschreibung des Produkts

Allen-Bradley 2711P-T12W21D8S PanelView Plus 7 Color Touch 12", Ethernet, 24VDC

Eingangsspannungsbereich:

18-30VDC

Betriebssystem:

Windows CE

Konfigurationssoftware:

FactoryTalk View Studio für die Maschinenausgabe FactoryTalk View Studio für die Website-Ausgabe

Teilnummer/Katalognummer

Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.

Produktlinie

Panelview Plus 7

Eingabetyp

Touchscreen

Anzeige Farbe

Weites Seitenverhältnis Farbe

Gedächtnis

512 Mb

Software

FactoryTalk View Studio oder FactoryTalk ViewPoint

Eingangsspannung

24 VDC

Hintergrundbeleuchtung

LED-Leuchte

Gewicht

12.6 Pfund

UNSPSC

43211902

Verwandte Produktempfehlung:

2711P-B12C15D2

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftstoffen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht.

2711P-B12C4D1

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

2711P-B12C6A2

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Kosten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

2711P-B6C3A

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Einheitliche Prüfungen

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.

Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftfahrzeugen.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

2711P-B10C1D2

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten.

2711P-B10C1D6

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.

2711P-B12C1D2

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten.

2711P-B12C1D6

2711P-B6M8A

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Kosten

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

2711P-B15C1D6

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Kosten.

2711P-B4C5D

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

2711P-B10C4D8

Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorrichtungen zu verwenden.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Einheit für die Bereitstellung der erforderlichen Daten

2711P-B10C4A8

2711P-B10C10D2

Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen

Einheit für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte

2711P-B12C4D8

2711P-B10C10D6

2711P-B10C4D9

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

2711P-B12C4A8

2711P-B12C10D2

2711P-B10C4A9

Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

2711P-B12C10D6

2711P-B12C4D9

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.

2711P-B15C4A8

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.

2711P-B12C4A9

Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Beförderung von Personen

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten Kosten.

Einheit für die Überwachung der Sicherheit von Fahrzeugen

Unser Vorteil:

Bestmögliche Preise und Lieferzeit

Langjährige Berufserfahrung

Gut ausgebildetes Personal

Eigene Lagerstätten

Beste Beziehungen zur Produktionsniederlassung

Flexibler und individueller Service für Sie

Billiger und sicherer Spediteur für Sendungen (Luft)

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