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8 Pfund Allen Bradley Panelview Plus 6 2711P B10C4D9

8 Pfund Allen Bradley Panelview Plus 6 2711P B10C4D9

MOQ: 1
Preis: Verhandlungsfähig
Standardverpackung: Karton
Lieferfrist: auf Anfrage
Zahlungsmethode: T/T
Lieferkapazität: 100 Prozent mehr auf Lager
Einzelheiten
Herkunftsort
Die USA
Markenname
ALLEN BRADLEY
Zertifizierung
ROHS
Modellnummer
2711P-B10C4D9
Marke:
Allen-Bradley
Teilnummer/Katalog nein.:
2711P-B10C4D9
Produktlinie:
Panelview 6 Plus
Anzeigegröße:
10.4 in.
Eingabetyp:
Tastatur/Touchscreen
Kommunikation:
Ethernet und RS-232
Eingangsleistung:
18-32 VDC
Gedächtnis:
512 MB RAM
Hintergrundbeleuchtung:
2711P-RL10C2
Kommunikationskabel:
mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm
Versandgewicht:
8 Pfund.
Versandmaße:
16 x 14 x 8 Zoll
Reihe:
Serie A und Serie B
Firmware:
6.00-8.10
Hervorheben:

10.4 in allen bradley panelview plus 6

,

8 Pfund Allen Bradley Panelview und 6

,

2711P im Allen Bradley Display

Beschreibung des Produkts

Die Anwendungsbereiche sind folgende:

Beschreibung: PanelView Plus 6 Bedieneroberfläche, 1000 Terminal, mit Tastatur/Touch, Farbbildschirm, - Ethernet & RS-232, DC Powered Unit und Windows CE 6.0 Betriebssystem mit erweiterten Funktionen

Hersteller

Rockwell Automatisierung

Marke

Allen-Bradley

Teilnummer/Katalognummer

2711P-B10C4D9

Produktlinie

Panelview 6 Plus

Anzeigegröße

10.4 in.

Anzeige Farbe

Farbe

Eingabetyp

Tastatur/Touchscreen

Kommunikation

Ethernet und RS-232

Eingangsleistung

18 bis 32 VDC

Software

FactoryTalk Ansicht Maschinenausgabe

Gedächtnis

512 MB RAM

Hintergrundbeleuchtung

2711P-RL10C2

Kommunikationskabel

mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm

Versandgewicht

8 Pfund.

Versanddimensionen

16 x 14 x 8 Zoll

Reihe

Serie A und Serie B

Firmware

6.00-8.10

Verwandte Produktempfehlung:

2711P-B12C15D2

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftstoffen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht.

2711P-B12C4D1

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

2711P-B12C6A2

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Kosten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

2711P-B6C3A

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Einheitliche Prüfungen

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.

Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftfahrzeugen.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

2711P-B10C1D2

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten.

2711P-B10C1D6

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.

2711P-B12C1D2

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten.

2711P-B12C1D6

2711P-B6M8A

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Kosten

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

2711P-B15C1D6

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Kosten.

2711P-B4C5D

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

2711P-B10C4D8

Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorrichtungen zu verwenden.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Einheit für die Bereitstellung der erforderlichen Daten

2711P-B10C4A8

2711P-B10C10D2

Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen

Einheit für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte

2711P-B12C4D8

2711P-B10C10D6

2711P-B10C4D9

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

2711P-B12C4A8

2711P-B12C10D2

2711P-B10C4A9

Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

2711P-B12C10D6

2711P-B12C4D9

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.

2711P-B15C4A8

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.

2711P-B12C4A9

Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Beförderung von Personen

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten Kosten.

Einheit für die Überwachung der Sicherheit von Fahrzeugen

Unser Vorteil:

Bestmögliche Preise und Lieferzeit

Langjährige Berufserfahrung

Gut ausgebildetes Personal

Eigene Lagerstätten

Beste Beziehungen zur Produktionsniederlassung

Flexibler und individueller Service für Sie

Billiger und sicherer Spediteur für Sendungen (Luft)

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EINZELHEITEN ZU DEN PRODUKTEN
8 Pfund Allen Bradley Panelview Plus 6 2711P B10C4D9
MOQ: 1
Preis: Verhandlungsfähig
Standardverpackung: Karton
Lieferfrist: auf Anfrage
Zahlungsmethode: T/T
Lieferkapazität: 100 Prozent mehr auf Lager
Einzelheiten
Herkunftsort
Die USA
Markenname
ALLEN BRADLEY
Zertifizierung
ROHS
Modellnummer
2711P-B10C4D9
Marke:
Allen-Bradley
Teilnummer/Katalog nein.:
2711P-B10C4D9
Produktlinie:
Panelview 6 Plus
Anzeigegröße:
10.4 in.
Eingabetyp:
Tastatur/Touchscreen
Kommunikation:
Ethernet und RS-232
Eingangsleistung:
18-32 VDC
Gedächtnis:
512 MB RAM
Hintergrundbeleuchtung:
2711P-RL10C2
Kommunikationskabel:
mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm
Versandgewicht:
8 Pfund.
Versandmaße:
16 x 14 x 8 Zoll
Reihe:
Serie A und Serie B
Firmware:
6.00-8.10
Min Bestellmenge:
1
Preis:
Verhandlungsfähig
Verpackung Informationen:
Karton
Lieferzeit:
auf Anfrage
Zahlungsbedingungen:
T/T
Versorgungsmaterial-Fähigkeit:
100 Prozent mehr auf Lager
Hervorheben

10.4 in allen bradley panelview plus 6

,

8 Pfund Allen Bradley Panelview und 6

,

2711P im Allen Bradley Display

Beschreibung des Produkts

Die Anwendungsbereiche sind folgende:

Beschreibung: PanelView Plus 6 Bedieneroberfläche, 1000 Terminal, mit Tastatur/Touch, Farbbildschirm, - Ethernet & RS-232, DC Powered Unit und Windows CE 6.0 Betriebssystem mit erweiterten Funktionen

Hersteller

Rockwell Automatisierung

Marke

Allen-Bradley

Teilnummer/Katalognummer

2711P-B10C4D9

Produktlinie

Panelview 6 Plus

Anzeigegröße

10.4 in.

Anzeige Farbe

Farbe

Eingabetyp

Tastatur/Touchscreen

Kommunikation

Ethernet und RS-232

Eingangsleistung

18 bis 32 VDC

Software

FactoryTalk Ansicht Maschinenausgabe

Gedächtnis

512 MB RAM

Hintergrundbeleuchtung

2711P-RL10C2

Kommunikationskabel

mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm

Versandgewicht

8 Pfund.

Versanddimensionen

16 x 14 x 8 Zoll

Reihe

Serie A und Serie B

Firmware

6.00-8.10

Verwandte Produktempfehlung:

2711P-B12C15D2

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftstoffen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht.

2711P-B12C4D1

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

2711P-B12C6A2

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Kosten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

2711P-B6C3A

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Einheitliche Prüfungen

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.

Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftfahrzeugen.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

2711P-B10C1D2

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten.

2711P-B10C1D6

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen.

2711P-B12C1D2

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten.

2711P-B12C1D6

2711P-B6M8A

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Kosten

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

2711P-B15C1D6

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Kosten.

2711P-B4C5D

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

2711P-B10C4D8

Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorrichtungen zu verwenden.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Einheit für die Bereitstellung der erforderlichen Daten

2711P-B10C4A8

2711P-B10C10D2

Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen

Einheit für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte

2711P-B12C4D8

2711P-B10C10D6

2711P-B10C4D9

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.

2711P-B12C4A8

2711P-B12C10D2

2711P-B10C4A9

Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

2711P-B12C10D6

2711P-B12C4D9

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.

2711P-B15C4A8

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.

2711P-B12C4A9

Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Beförderung von Personen

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten Kosten.

Einheit für die Überwachung der Sicherheit von Fahrzeugen

Unser Vorteil:

Bestmögliche Preise und Lieferzeit

Langjährige Berufserfahrung

Gut ausgebildetes Personal

Eigene Lagerstätten

Beste Beziehungen zur Produktionsniederlassung

Flexibler und individueller Service für Sie

Billiger und sicherer Spediteur für Sendungen (Luft)

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