| MOQ: | 1 |
| Preis: | Verhandlungsfähig |
| Standardverpackung: | Karton |
| Lieferfrist: | auf Anfrage |
| Zahlungsmethode: | T/T |
| Lieferkapazität: | 100 Prozent mehr auf Lager |
Die Anwendungsbereiche sind folgende:
|
Hersteller |
Rockwell Automatisierung |
|
Marke |
Allen-Bradley |
|
Teilnummer/Katalognummer |
2711P-B10C4D9 |
|
Produktlinie |
Panelview 6 Plus |
|
Anzeigegröße |
10.4 in. |
|
Anzeige Farbe |
Farbe |
|
Eingabetyp |
Tastatur/Touchscreen |
|
Kommunikation |
Ethernet und RS-232 |
|
Eingangsleistung |
18 bis 32 VDC |
|
Software |
FactoryTalk Ansicht Maschinenausgabe |
|
Gedächtnis |
512 MB RAM |
|
Hintergrundbeleuchtung |
2711P-RL10C2 |
|
Kommunikationskabel |
mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm |
|
Versandgewicht |
8 Pfund. |
|
Versanddimensionen |
16 x 14 x 8 Zoll |
|
Reihe |
Serie A und Serie B |
|
Firmware |
6.00-8.10 |
Verwandte Produktempfehlung:
|
2711P-B12C15D2 |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftstoffen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht. |
|
2711P-B12C4D1 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
|
2711P-B12C6A2 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Kosten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
2711P-B6C3A |
|
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
|
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Einheitliche Prüfungen |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
|
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftfahrzeugen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
2711P-B10C1D2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
|
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten. |
2711P-B10C1D6 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen. |
2711P-B12C1D2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
|
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten. |
2711P-B12C1D6 |
2711P-B6M8A |
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Kosten |
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
2711P-B15C1D6 |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
|
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Kosten. |
2711P-B4C5D |
|
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
2711P-B10C4D8 |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorrichtungen zu verwenden. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
|
Einheit für die Bereitstellung der erforderlichen Daten |
2711P-B10C4A8 |
2711P-B10C10D2 |
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
|
Einheit für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte |
2711P-B12C4D8 |
2711P-B10C10D6 |
2711P-B10C4D9 |
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
2711P-B12C4A8 |
2711P-B12C10D2 |
2711P-B10C4A9 |
|
Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
2711P-B12C10D6 |
2711P-B12C4D9 |
|
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
2711P-B15C4A8 |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
2711P-B12C4A9 |
|
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Beförderung von Personen |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten Kosten. |
Einheit für die Überwachung der Sicherheit von Fahrzeugen |
|
|
Unser Vorteil:
Bestmögliche Preise und Lieferzeit
Langjährige Berufserfahrung
Gut ausgebildetes Personal
Eigene Lagerstätten
Beste Beziehungen zur Produktionsniederlassung
Flexibler und individueller Service für Sie
Billiger und sicherer Spediteur für Sendungen (Luft)
| MOQ: | 1 |
| Preis: | Verhandlungsfähig |
| Standardverpackung: | Karton |
| Lieferfrist: | auf Anfrage |
| Zahlungsmethode: | T/T |
| Lieferkapazität: | 100 Prozent mehr auf Lager |
Die Anwendungsbereiche sind folgende:
|
Hersteller |
Rockwell Automatisierung |
|
Marke |
Allen-Bradley |
|
Teilnummer/Katalognummer |
2711P-B10C4D9 |
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Produktlinie |
Panelview 6 Plus |
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Anzeigegröße |
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Anzeige Farbe |
Farbe |
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Eingabetyp |
Tastatur/Touchscreen |
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Kommunikation |
Ethernet und RS-232 |
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Eingangsleistung |
18 bis 32 VDC |
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Software |
FactoryTalk Ansicht Maschinenausgabe |
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Gedächtnis |
512 MB RAM |
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Hintergrundbeleuchtung |
2711P-RL10C2 |
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Kommunikationskabel |
mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm |
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Versandgewicht |
8 Pfund. |
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Versanddimensionen |
16 x 14 x 8 Zoll |
|
Reihe |
Serie A und Serie B |
|
Firmware |
6.00-8.10 |
Verwandte Produktempfehlung:
|
2711P-B12C15D2 |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftstoffen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht. |
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2711P-B12C4D1 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
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2711P-B12C6A2 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Kosten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
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Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
|
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Einheitliche Prüfungen |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
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Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftfahrzeugen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
2711P-B10C1D2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
|
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten. |
2711P-B10C1D6 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Leistungen. |
2711P-B12C1D2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
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Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten. |
2711P-B12C1D6 |
2711P-B6M8A |
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Kosten |
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
2711P-B15C1D6 |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
|
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Kosten. |
2711P-B4C5D |
|
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
2711P-B10C4D8 |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorrichtungen zu verwenden. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
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Einheit für die Bereitstellung der erforderlichen Daten |
2711P-B10C4A8 |
2711P-B10C10D2 |
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
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Einheit für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte |
2711P-B12C4D8 |
2711P-B10C10D6 |
2711P-B10C4D9 |
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
2711P-B12C4A8 |
2711P-B12C10D2 |
2711P-B10C4A9 |
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Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
2711P-B12C10D6 |
2711P-B12C4D9 |
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Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
2711P-B15C4A8 |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
2711P-B12C4A9 |
|
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Beförderung von Personen |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten Kosten. |
Einheit für die Überwachung der Sicherheit von Fahrzeugen |
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Unser Vorteil:
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Gut ausgebildetes Personal
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Flexibler und individueller Service für Sie
Billiger und sicherer Spediteur für Sendungen (Luft)