MOQ: | 1 |
Preis: | Verhandlungsfähig |
Standardverpackung: | Karton |
Lieferfrist: | Verhandelbar |
Zahlungsmethode: | T/T |
Lieferkapazität: | Vorrat 500+pcs+on |
E+H COM223-DX0005 Löslicher Sauerstofftransmitter Liquisys Kompaktplattenvorrichtung
Beschreibung:
Hersteller: Endress+Hauser
Produktnummer : KOM (93) 528 endg.
Typ des Produkts: gelöster Sauerstofftransmitter Liquisys COM223
DX-Sensor-Eingabe; Software:COS41 (COS4/4HD); Basisversion
0-Stromversorgung: 230 VAC
0-Ausgang:1x 0/4...20mA, primärer Wert
05-Zusätzlicher Kontakt:Nicht ausgewählt
Gewicht
Einheit auf der Platte Max.: 0,7 kg (1,54 lbs.)
Feldgerät Max.: 2,3 kg (5,07 lbs.)
Versandgewicht: 3,3 kg
Zusätzliche Informationen:
Kompakte Vorrichtung für Wasser, Abwasser, Versorgungsunternehmen und Fischzucht
Liquisys COM223 ist ein Standard-Sender für den Einsatz mit COS41 und COS61 Sauerstoffsensoren.Auswahl aus zahlreichen Hard- und Software-ModulenDiese Modularität ermöglicht es Ihnen auch, den Sender jederzeit zu aktualisieren.Ein einfaches Menü und Kalibrierung machen die Konfiguration und Bedienung schnell und einfach.
Vorteile
Mehr Betriebssicherheit: kontinuierliche Prozessprüfung, maßgeschneiderte Alarmkonfiguration, Kalibrierungsplausibelkeitsprüfung.
Zuverlässige Sauerstoffsteuerung: Stromzufuhr für die Überwachung der Durchflussrate mit ausgeschaltetem Regler oder für die Steuerung der Vorwärtsversorgung.
Einfache Bedienung und Wartung: Einfache Kalibrierung in einem einzigen Punkt in Luft, in mit Luft gesättigtem Wasser oder im Medium, direkter Zugriff für die manuelle Kontaktsteuerung.
Verringerte Wartung: Automatische Reinigungsfunktion (mit Chemoclean) durch Alarm oder Grenzschalter ausgelöst.
Für alle Anwendungen geeignet: Zahlreiche Erweiterungen, z.B. P ((ID) Controller, Timer usw., ermöglichen eine flexible Anpassung an alle Prozesse.
Weniger zeigen
Anwendungsbereich
Der Liquisys COM223-Sender arbeitet mit Oxymax COS41 und Oxymax COS61 gelösten Sauerstoffsensoren in Umgebungsanwendungen wie:
O2-Kontrolle im Belüftungsbecken
O2-Kontrolle und Überwachung des Trinkwassers
Überwachung von Oberflächengewässern
Prozesswasserbehandlung und Überwachung
O2-Kontrolle in der Fischzucht für optimale Wachstumsbedingungen
Liquisys COM223 verfügt über folgende Protokolle und Schnittstellen:
0/4...20 mA
HART
PROFIBUS DP
PROFIBUS PA
Weniger zeigen
Merkmale und Spezifikationen
Sauerstoff
Meßprinzip
Amperometrische Sauerstoffmessung
Anwendung
Wasser, Abwasser, Prozess
Eigenschaften
mit einer Leistung von mehr als 50 Watt
Entwurf
Aufgelöster Sauerstofftransmitter in einem Gehäuse.
Material
Gehäuse für Paneele
Abmessung
96mm x 96mm x 146mm (in der Tiefe gebaut)
3.74x3.74x5.61 Zoll (in der Tiefe gebaut)
Temperatursensor
Anzeige und Stromausgang
Verbindung
IP65
Eingabe
1-Kanal-Sender
Ausgabe
0/4-20mA, Hart, Profibus.
Zusätzliche Zertifizierungen
CSA Gen. Zweck
Gemeinsame Modelle:
FMU40-ANG2A2 | FMU41-ARB2A2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | FDU81-RG2A |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | FDU80-RG2A |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FDU81-RG1A | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt werden. |
FDU81-RG2A | Einheit für die Überwachung von Luftfahrzeugen |
FDU81-RG3A | Die Befehlshaberin ist der zuständigen Behörde zu unterrichten. |
FDU81-RG4A | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt werden. |
Einheit für die Überwachung der Luftfahrt | FDU92-RG3A |
FMU40-ARB2A2 | FTU231E-AA22 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Systeme. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
FMU232E-AA42 | FDU84-RG1 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind. | FDU82-RG3 |
Einheit für die Überwachung von Luftfahrzeugen | FDU86-RG2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
FDU83-RN3 | FAU40-2N |
FDU80-RG2A | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FMU41-ARB2A2 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FDU80-RG1A | FDU85-RG2 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zustand sind. |
FMU40-APH2A2 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt werden. |
FMU41-ARB1A2 | FDU96-RG2A |
FMU43-APH1A2 | FMU40-ARB2A2 |
FDU81F-RG2A | FDU91-RG1AA |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in der Kategorie der Fahrzeugklasse 1 fallen. |
FDU80-JG8A.50M | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die folgenden Fahrzeuge: |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind. | FMU41-ANB2A4 |
FMU41-1RB2A2 | Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorrichtungen zu verwenden. |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorrichtungen zu verwenden. | FDU93-RG1A |
FMU41-1RB2D2 | FMU43-AMH2A2 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | FMU41-ARB2A2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | FMU40-ARB2A2 |
FDU82-RG3A | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in der Kategorie der Fahrzeugklasse 1 fallen. |
FMU41-ARD2A2 | FDU91-RG2AA |
Einheit für die Überwachung der Luftfahrt | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
FAU40-1G | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zustand sind. |
FDU85-RG1 | FMU41-ARB2A2 |
FMU41-ARB2A2 | Einheit für die Überwachung der Luftfahrt |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind. | FDU92-EN1A |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FDU81-JG1A | Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorrichtungen zu verwenden. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FMU41-ARB1A2 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FMU43-ARB1A2 | FMU40-ANG2A2 |
Die Ausrüstung ist in Form von einem Zustand, der sich in einem Zustand befindet, der sich in einem anderen Zustand befindet. | Die Befehlshaberin ist verpflichtet, die Befehlshaberin zu informieren. |
FDU83-UN2 | Die Befehlshaberin ist verpflichtet, die Befehlshaberin zu informieren. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zustand sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | FDU91-RG1AA |
FMU41-ANB2A2 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FMU43-APH2A2 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FDU83-RG3 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zustand sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zustand sind. | FDU91-RG2AA |
FMU41-ANB2A2 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind. | FDU92-RG3A |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für den Betrieb von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit. |
FMU41-ANB2A4 | FDU91-RG2AA |
FMU42-1SB2A22A | FMU41-ARB2A4 |
FMU42-1MB2A22A | FDU86-EN1 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
FDU80F-RG3A | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
FDU82-RG1 | FDU83-UN3 |
FDU82-RG2 | FDU80-RN2A |
FDU86-UN6 | PMC71-ABA1H2GAAAA |
Einheit für die Überwachung der Luftfahrt | FDU81-JG4B |
FMU41-ARB2A2 | FDU83-RN3 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für den Betrieb von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat eingerichtet sind. | FDU91-RG2AA |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | FDU91-RG1AA |
FDU83-RG2 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Mitgliedstaat eingesetzt werden. |
FDU91-RG2AA | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zustand sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die folgenden Fahrzeuge: |
FDU91-RG1AA | Einheit für die Überwachung der Luftfahrt |
FDU86-RG6 | FMU41-1RB2A2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | FMU41-ARH2A2 |
MOQ: | 1 |
Preis: | Verhandlungsfähig |
Standardverpackung: | Karton |
Lieferfrist: | Verhandelbar |
Zahlungsmethode: | T/T |
Lieferkapazität: | Vorrat 500+pcs+on |
E+H COM223-DX0005 Löslicher Sauerstofftransmitter Liquisys Kompaktplattenvorrichtung
Beschreibung:
Hersteller: Endress+Hauser
Produktnummer : KOM (93) 528 endg.
Typ des Produkts: gelöster Sauerstofftransmitter Liquisys COM223
DX-Sensor-Eingabe; Software:COS41 (COS4/4HD); Basisversion
0-Stromversorgung: 230 VAC
0-Ausgang:1x 0/4...20mA, primärer Wert
05-Zusätzlicher Kontakt:Nicht ausgewählt
Gewicht
Einheit auf der Platte Max.: 0,7 kg (1,54 lbs.)
Feldgerät Max.: 2,3 kg (5,07 lbs.)
Versandgewicht: 3,3 kg
Zusätzliche Informationen:
Kompakte Vorrichtung für Wasser, Abwasser, Versorgungsunternehmen und Fischzucht
Liquisys COM223 ist ein Standard-Sender für den Einsatz mit COS41 und COS61 Sauerstoffsensoren.Auswahl aus zahlreichen Hard- und Software-ModulenDiese Modularität ermöglicht es Ihnen auch, den Sender jederzeit zu aktualisieren.Ein einfaches Menü und Kalibrierung machen die Konfiguration und Bedienung schnell und einfach.
Vorteile
Mehr Betriebssicherheit: kontinuierliche Prozessprüfung, maßgeschneiderte Alarmkonfiguration, Kalibrierungsplausibelkeitsprüfung.
Zuverlässige Sauerstoffsteuerung: Stromzufuhr für die Überwachung der Durchflussrate mit ausgeschaltetem Regler oder für die Steuerung der Vorwärtsversorgung.
Einfache Bedienung und Wartung: Einfache Kalibrierung in einem einzigen Punkt in Luft, in mit Luft gesättigtem Wasser oder im Medium, direkter Zugriff für die manuelle Kontaktsteuerung.
Verringerte Wartung: Automatische Reinigungsfunktion (mit Chemoclean) durch Alarm oder Grenzschalter ausgelöst.
Für alle Anwendungen geeignet: Zahlreiche Erweiterungen, z.B. P ((ID) Controller, Timer usw., ermöglichen eine flexible Anpassung an alle Prozesse.
Weniger zeigen
Anwendungsbereich
Der Liquisys COM223-Sender arbeitet mit Oxymax COS41 und Oxymax COS61 gelösten Sauerstoffsensoren in Umgebungsanwendungen wie:
O2-Kontrolle im Belüftungsbecken
O2-Kontrolle und Überwachung des Trinkwassers
Überwachung von Oberflächengewässern
Prozesswasserbehandlung und Überwachung
O2-Kontrolle in der Fischzucht für optimale Wachstumsbedingungen
Liquisys COM223 verfügt über folgende Protokolle und Schnittstellen:
0/4...20 mA
HART
PROFIBUS DP
PROFIBUS PA
Weniger zeigen
Merkmale und Spezifikationen
Sauerstoff
Meßprinzip
Amperometrische Sauerstoffmessung
Anwendung
Wasser, Abwasser, Prozess
Eigenschaften
mit einer Leistung von mehr als 50 Watt
Entwurf
Aufgelöster Sauerstofftransmitter in einem Gehäuse.
Material
Gehäuse für Paneele
Abmessung
96mm x 96mm x 146mm (in der Tiefe gebaut)
3.74x3.74x5.61 Zoll (in der Tiefe gebaut)
Temperatursensor
Anzeige und Stromausgang
Verbindung
IP65
Eingabe
1-Kanal-Sender
Ausgabe
0/4-20mA, Hart, Profibus.
Zusätzliche Zertifizierungen
CSA Gen. Zweck
Gemeinsame Modelle:
FMU40-ANG2A2 | FMU41-ARB2A2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | FDU81-RG2A |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | FDU80-RG2A |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FDU81-RG1A | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt werden. |
FDU81-RG2A | Einheit für die Überwachung von Luftfahrzeugen |
FDU81-RG3A | Die Befehlshaberin ist der zuständigen Behörde zu unterrichten. |
FDU81-RG4A | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt werden. |
Einheit für die Überwachung der Luftfahrt | FDU92-RG3A |
FMU40-ARB2A2 | FTU231E-AA22 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Systeme. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
FMU232E-AA42 | FDU84-RG1 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind. | FDU82-RG3 |
Einheit für die Überwachung von Luftfahrzeugen | FDU86-RG2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
FDU83-RN3 | FAU40-2N |
FDU80-RG2A | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FMU41-ARB2A2 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FDU80-RG1A | FDU85-RG2 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zustand sind. |
FMU40-APH2A2 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt werden. |
FMU41-ARB1A2 | FDU96-RG2A |
FMU43-APH1A2 | FMU40-ARB2A2 |
FDU81F-RG2A | FDU91-RG1AA |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in der Kategorie der Fahrzeugklasse 1 fallen. |
FDU80-JG8A.50M | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die folgenden Fahrzeuge: |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind. | FMU41-ANB2A4 |
FMU41-1RB2A2 | Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorrichtungen zu verwenden. |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorrichtungen zu verwenden. | FDU93-RG1A |
FMU41-1RB2D2 | FMU43-AMH2A2 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | FMU41-ARB2A2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | FMU40-ARB2A2 |
FDU82-RG3A | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in der Kategorie der Fahrzeugklasse 1 fallen. |
FMU41-ARD2A2 | FDU91-RG2AA |
Einheit für die Überwachung der Luftfahrt | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
FAU40-1G | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zustand sind. |
FDU85-RG1 | FMU41-ARB2A2 |
FMU41-ARB2A2 | Einheit für die Überwachung der Luftfahrt |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind. | FDU92-EN1A |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FDU81-JG1A | Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorrichtungen zu verwenden. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FMU41-ARB1A2 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FMU43-ARB1A2 | FMU40-ANG2A2 |
Die Ausrüstung ist in Form von einem Zustand, der sich in einem Zustand befindet, der sich in einem anderen Zustand befindet. | Die Befehlshaberin ist verpflichtet, die Befehlshaberin zu informieren. |
FDU83-UN2 | Die Befehlshaberin ist verpflichtet, die Befehlshaberin zu informieren. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zustand sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | FDU91-RG1AA |
FMU41-ANB2A2 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FMU43-APH2A2 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
FDU83-RG3 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zustand sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zustand sind. | FDU91-RG2AA |
FMU41-ANB2A2 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind. | FDU92-RG3A |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für den Betrieb von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit. |
FMU41-ANB2A4 | FDU91-RG2AA |
FMU42-1SB2A22A | FMU41-ARB2A4 |
FMU42-1MB2A22A | FDU86-EN1 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
FDU80F-RG3A | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
FDU82-RG1 | FDU83-UN3 |
FDU82-RG2 | FDU80-RN2A |
FDU86-UN6 | PMC71-ABA1H2GAAAA |
Einheit für die Überwachung der Luftfahrt | FDU81-JG4B |
FMU41-ARB2A2 | FDU83-RN3 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für den Betrieb von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat eingerichtet sind. | FDU91-RG2AA |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | FDU91-RG1AA |
FDU83-RG2 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Mitgliedstaat eingesetzt werden. |
FDU91-RG2AA | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zustand sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die folgenden Fahrzeuge: |
FDU91-RG1AA | Einheit für die Überwachung der Luftfahrt |
FDU86-RG6 | FMU41-1RB2A2 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | FMU41-ARH2A2 |